Allgemeine Geschäftsbedingungen
IMPERA, Inhaber Giacomo Leonti · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen von IMPERA, Inhaber Giacomo Leonti (nachfolgend „IMPERA“), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mandanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn IMPERA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Beratungsleistung, insbesondere Unternehmens-, Finanzierungs-, Fördermittel- und Nachfolgeberatung sowie CFO-as-a-Service.
(2) IMPERA schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht die Gewährung einer Finanzierung oder die Bewilligung von Fördermitteln.
(3) IMPERA erbringt keine Rechts- und Steuerberatung und keine Kreditvermittlung. Soweit solche Leistungen erforderlich sind, wird IMPERA den Mandanten darauf hinweisen und kann auf Wunsch geeignete Berufsträger aus seinem Netzwerk empfehlen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von IMPERA oder durch schriftliche Auftragsbestätigung (Textform genügt) zustande. Das kostenfreie Erstgespräch begründet noch kein Vertragsverhältnis.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant stellt IMPERA alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Nachteile und Mehraufwand, die aus einer verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Mandanten.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der aktuellen Preisliste. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(2) Monatliche Pakete (z. B. CFO-as-a-Service) werden monatlich im Voraus berechnet. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach vorheriger Abstimmung zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Reisekosten und Auslagen werden nach Vereinbarung gesondert erstattet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektmandate enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Mandate und monatliche Pakete können, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Vertraulichkeit
IMPERA verpflichtet sich, alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen über den Mandanten vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Auftrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Eine Weitergabe an Banken, Förderinstitute oder Netzwerkpartner erfolgt nur mit Zustimmung des Mandanten.
§ 8 Haftung
(1) IMPERA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Entscheidungen von Banken, Förderinstituten oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs von IMPERA. Für deren Entscheidungen sowie für Änderungen von Förderrichtlinien übernimmt IMPERA keine Haftung.
§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Mandant erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, ausgenommen an Banken, Förderinstitute, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Vorhabens, bedarf der Zustimmung von IMPERA.
§ 10 Datenschutz
IMPERA verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von IMPERA.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.